Die Berufsgenossenschaften prüfen, ob ihre Mitgliedsunternehmen das Arbeitssicherheitsgesetz einhalten.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist der Unternehmer verpflichtet, ab einem Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestellt werden, die über einen speziellen Sach- und Fachkundenachweis verfügen.

Zur Ausbildung werden nur Ingenieure, Techniker oder Meister zugelassen.

Dauer der Ausbildung sind 5 Wochen in Vollzeit. In vielen kleinen und mittleren Betrieben ist das Verhältnis zur Einsatz- und Ausbildungszeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit so gering, dass die Unternehmen es sich nicht leisten können, auf die Arbeitskräfte ihrer leitenden Mitarbeiter zu verzichten. Hierbei ist der wirtschaftliche Aspekt noch nicht berücksichtigt.

BEISPIEL

Ein Unternehmen hat 3 Mitarbeiter in der Produktion und einen in der Verwaltung beschäftigt. Das Unternehmen gehört der Maschinenbauberufsgenossenschaft an.
Berechnung der Einsatzzeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter/Jahr

Verwaltung 0,2 Std./Jahr

Produktion  3,0 Std./Jahr nach der UVV BGV A6

Für unser Beispiel-Unternehmen beträgt somit die

Gesamteinsatzzeit: 1 x 0,2 + 3 x 3,0 = 9,2 Std./Jahr.

 

Lohnt es sich, dafür sein eigenes Personal ausbilden zu lassen?